Mithilfe Ihres Feedbacks können wir bei iuvo stolz auf unseren qualitativ hochwertigen Kundenservice sein. Dies gilt sowohl für die Kollegen, die Sie bei Ihren Investitionen unterstützen, als auch für das AML/CFT-Team, das für die strikte Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist.
Die Bearbeitung von Ein- und Auszahlungen sowie anderen Vorgängen erfolgt streng fristgerecht. Daran hat sich auch zu Beginn der Pandemie nichts geändert, da jede Beantragung an unser Team unverzüglich bearbeitet wurde.
Die Aufrechterhaltung einer solchen Servicequalität und -geschwindigkeit erfordert eine regelmäßige Optimierung der Prozesse. Aus diesem Grund erstellen wir eine neue Regel für bis zu 2 kostenlose Abhebungen in einem Kalendermonat, und jede weitere wird gebührenpflichtig sein.
Nachdem zwei Anträge auf kostenlose Abhebungen für einen Kalendermonat erfolgreich bearbeitet wurden, wird jede weitere wie folgt berechnet: 1 EUR, 2 BGN, 5 RON, 5 PLN.
Die Gebühr tritt am 15.04.2022 in Kraft und wird bei jeder Abhebung nach den beiden kostenlosen für einen Kalendermonat gelten.
Der Mindestauszahlungsbetrag ändert sich auch für einige Währungen wie folgt: 10 EUR, 10 BGN, 25 RON, 25 PLN. Um nach den beiden kostenlosen Auszahlungen eine Auszahlung beantragen zu können, muss der nicht investierte Betrag auf dem Konto den abzuhebenden Mindestbetrag sowie die Gebühr decken können.
Zum Beispiel: Um 10 Euro abheben zu können, muss der nicht investierte Betrag mindestens 11 Euro entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Anspruch auf zwei kostenlose Abhebungen pro Kalendermonat haben.
Zum Beispiel: Sie ziehen zum ersten Mal im Monat am 29.04 und zum zweiten Mal am 30.04. Das bedeutet, dass Sie am 01.05 wieder eine kostenlose Abhebung beantragen können.
Siehe die aktualisierten Nutzungsbedingungen HIER.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unser Team.
Wir halten weiterhin an Qualität und schnellem Service fest. Vielen Dank, dass Sie sich für iuvo entschieden haben!