Im Zusammenhang mit den gerichtlichen Verfahren zum Schutz der Interessen von Investoren, die über die Plattform in Darlehen des georgischen Unternehmens BBG investiert haben, haben wir Sie zuletzt darüber informiert, dass iuvo im April erfolgreich eine Klage bei BBG eingereicht hat. Mit dieser Maßnahme begann die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen das Unternehmen in der Hauptsache, und die gesetzliche Frist, innerhalb derer BBG auf die Klage von iuvo Stellung nehmen konnte, begann zu laufen. BBG hat innerhalb der Berufungsfrist keine Berufung eingelegt bzw. es wurde „per Versäumnis“ zugunsten von iuvo entschieden, allein aufgrund der in der von uns eingereichten Klageschrift dargelegten Tatsachen und Umstände. Damit der Beschluss wirksam wird, muss er jedoch der BBG zugestellt werden. Nach erfolgreicher Zustellung des Beschlusses (und dessen Nichtanfechtung an eine höhere Instanz durch BBG) oder nach dessen Inkrafttreten werden wir mit der Umsetzung des gesperrten Vermögens der Gesellschaft fortfahren.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, hat iuvo im Jahr 2021 den Fall wegen der Verhängung von Sicherungsmaßnahmen an beweglichen Vermögenswerten / Fahrzeugen / der BBG in Georgien gewonnen und dem Unternehmen wurde die Verfügung über vorhandene Vermögenswerte untersagt.